Admiral - Hf
als Admiral bezeichnet man einen Heerführer zur See, der eine Flotte kommandiert, die meist mehrere Schiffe umfasst, aber mindestens ein einzelnes. In der Purpurnen Bruderschaft auch Schiffsmeister genannt.
W2.1. Admiral[]
Auf den Admiral, den Befehlshaber einer Flotte, sind die Regeln für Heerführer (Regel 10.4.) und Flotten (Regel 10.5.) entsprechend anzuwenden. Ebenso ist, falls die Zusatzregel über Spezialiste eingeführt wurde, diese entsprechend zur Anwendung zu bringen. Ein Admiral weiß nicht nur, welche Befehle man passenderweise zu See gibt, sondern kann auch im Zweifelsfall selbst ein Schiff steuern, dh. ist zugleich oder zuerst als Kapitän ausgebildet worden. Dementsprechend kann ein Wanderer-Admiral auch als Pirat mit einem eigenen Schiff und Kämpfern anfangen. Als Admiral verfügt er über ein Eliteschiff mit Manschaft im Werte von 3.000 GS oder über 3.000 GS in bar. Als Pirat verfügt er über ein vergleichbares Schiff oder über eine kostenmäßig vergleichbare Anzahl Kampfschiffe. Im Kampf bringt er neben den Vorteilen eines Spezialisten noch 3 Gutpunkte + 1 GP pro Jahr Spielerfahrung (siehe Regel 14.).
WdW-Wanderregel[]
2.2 Wanderer
W1. Vorkommen W2. Berufe W2.1. Admiral W2.2. Alchemist W2.3. Architekt W2.4. Astrologe W2.5. Barde W2.6. Druide W2.7. Geologe W2.8. Heerführer für Krieger W2.9. Heerführer für Reiter W2.10. Händler W2.11. Magier W2.12. Priester W2.13. Spion W3. Sondergruppen W3.1. Pfader W3.2. Seher W3.3. Traumritter
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