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Admiral - Hf

als Admiral bezeichnet man einen Heerführer zur See, der eine Flotte kommandiert, die meist mehrere Schiffe umfasst, aber mindestens ein einzelnes. In der Purpurnen Bruderschaft auch Schiffsmeister genannt.

W2.1. Admiral[]

Auf den Admiral, den Befehlshaber einer Flotte, sind die Regeln für Heerführer (Regel 10.4.) und Flotten (Regel 10.5.) entsprechend anzuwenden. Ebenso ist, falls die Zusatzregel über Spezialiste eingeführt wurde, diese entsprechend zur Anwendung zu bringen. Ein Admiral weiß nicht nur, welche Befehle man passenderweise zu See gibt, sondern kann auch im Zweifelsfall selbst ein Schiff steuern, dh. ist zugleich oder zuerst als Kapitän ausgebildet worden. Dementsprechend kann ein Wanderer-Admiral auch als Pirat mit einem eigenen Schiff und Kämpfern anfangen. Als Admiral verfügt er über ein Eliteschiff mit Manschaft im Werte von 3.000 GS oder über 3.000 GS in bar. Als Pirat verfügt er über ein vergleichbares Schiff oder über eine kostenmäßig vergleichbare Anzahl Kampfschiffe. Im Kampf bringt er neben den Vorteilen eines Spezialisten noch 3 Gutpunkte + 1 GP pro Jahr Spielerfahrung (siehe Regel 14.).

WdW-Wanderregel[]

2.2 Wanderer
W1. Vorkommen 
W2. Berufe 
 W2.1. Admiral 
 W2.2. Alchemist 
 W2.3. Architekt 
 W2.4. Astrologe 
 W2.5. Barde 
 W2.6. Druide 
 W2.7. Geologe 
 W2.8. Heerführer für Krieger 
 W2.9. Heerführer für Reiter 
 W2.10. Händler 
 W2.11. Magier 
 W2.12. Priester 
 W2.13. Spion 
W3. Sondergruppen 
 W3.1. Pfader 
 W3.2. Seher 
 W3.3. Traumritter

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