10.2. Reiterheere[]
Ein Reiterheer besteht aus aufgesessenen Kriegern und einem Heerführer zu Pferde (oder auf einem anderen Reittier zu Land, das exakt wie ein Pferd funktioniert, egal wie es heisst oder aussieht), die sich drei Kleinfelder weit bewegen können, solange sie keine Höhenstufe überwinden. Müssen sie eine Höhenstufe überwinden oder reiten sie durch Hochland, so ist ihre Bewegung um ein Kleinfeld pro Runde beschränkt; überqueren sie einen Fluss, oder gehen sie abgesessen durch Sumpf oder Bergland, so kommen sie nur ein Kleinfeld im Monat voran. Reiterheere können sich nicht in Höhenstufe 4 (Gebirge, Vulkan, Gletscher) aufhalten oder bewegen, ohne Verluste von 100% zu riskieren. Reiterheere können sich - außer als Passagiere von Flotten - nicht auf Wasser- oder Tiefsee-Kleinfeldern aufhalten oder bewegen. Auf je 2.500 Reiter eines Reiterheeres sollte mindestens ein Heerführer kommen.
Hinweis zur modularen Regel:
- In der modularen Regel existieren Reiter nicht als eigenständiges Rüstgut, sondern werden als Elitekrieger der Rüststufe "Beritten" betrachtet. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Rüst- sowie die Unterhaltskosten.
10. Das Rüsten 10.1. Kriegerheere 10.2. Reiterheere 10.3. Pferde 10.4. Heerführer 10.5. Schiffe und Flotten 10.6. Arbeiter 10.7. Belagerungsgeräte 10.8. Fernwaffen 10.9. Eliteheere 10.10. Die Heerestypen 10.10.1. Provinzheere 10.10.2. Reichsheere 10.10.3. Erkundungsheere 10.10.4. Umwandlung 10.11. Rüstbegrenzung