MyraPedia
Registrieren
Advertisement

Als Provinz bezeichnet man ein Teilgebiet eines Reiches, das eine eigenständige administrative Einheit bildet. In den meisten Fällen folgen Provinzeinteilungen myrographischen und/oder demographischen Kriterien. Eine Provinz zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen Hauptort aufweist, in welchem der Leiter/die Leiterin der Provinz (Gouverneur, Statthalter, Fürst, Herzog oder was dergleichen Titel mehr sein mögen) residiert. Hier werden auch die Steuereinnahmen gelagert, die von den Bewohnern der Provinz erzielt werden (sofern nicht als abweichende Regelung alle Steuern direkt in die Reichshauptstadt abgeführt werden). Bedeutsam ist die Einteilung in Provinzen auch insofern, als deren Einwohner sich im Regelfalle nicht nur ihrem Reiche, sondern auch und insbesondere ihrer Provinz verpflichtet fühlen. Die Aufstellung von Provinzheeren aus einheimischen Rekruten bringt somit nicht unerhebliche Vorteile für die Heeresmoral, von der Vertrautheit mit dem heimatlichen Gelände einmal ganz abgesehen..

Alle Einträge (241)

Advertisement