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10.8. Fernwaffen[]

Zum Verteidigen von Landrüstorten gegen Angriffe von Land- und vor allem von Seeseite sind Fernwaffen (FW) geeignet. Am günstigsten angewandt sind sie jedoch zum Sperren einer Meerenge, deren beide Seiten man dafür besetzt halten muß. Fernwaffen müssen in Rüstorten (zumindest aber in einer Garnison) untergebracht sein. Zu ihrem Transport von einem Ort zum anderen sind 100 Pferde notwendig, zu ihrer Bedienung 100 Krieger und ein Heerführer. Ein Transport von Fernwaffen durch Gelände der Höhenstufe 4 ist nicht möglich.

Die spieltechnische Reichweite von Fernwaffen ist zwischen Kleinfeldern gleicher Höhenstufe 1 Kleinfeld, zwischen Kleinfeldern verschiedener Höhenstufe ein halbes Kleinfeld. Damit wird eine Teilmobilität - gezielt dem Gegner entgegen - bzw. eine Ausnutzung von Detailkarten - Stationierung auf Landzungen, vorgelagerten Hügeln oder Atollen - simuliert. In einer Garnison können maximal 10 Fernwaffen stehen, in einer Burg bis zu 25 Fernwaffen, für eine Stadt oder Festung liegt die Grenze bei 50 Fernwaffen und eine Metropole kann mit bis zu 100 Fernwaffen ausgerüstet werden.

Auf Segmenten mit dem Auswertprogramm Promy müssen Provinzheere mit Fernwaffen so gerüstet werden, dass der Name des neu erstellten Heeres mit "xFw" endet um anzuzeigen dass es sich um ein Heer mit Fernwaffen handelt. "x" soll dabei die Zahl der Fernwaffen anzeigen.

Sonderrüstgüter Rüstgut Abk. Preis in GS Mindestanzahl pro Heer Transport-Kapazität.
Belagerungsgeräte BG 250 1(+100K+100P+1Hf pro BG), dh 2250GS pro Bg-Einheit -
Fernwaffen FW 250 1(+100K+1Hf pro FW), dh 1750GS pro Fw-Einheit -
10. Das Rüsten 
10.1. Kriegerheere 
10.2. Reiterheere 
10.3. Pferde 
10.4. Heerführer 
10.5. Schiffe und Flotten 
10.6. Arbeiter 
10.7. Belagerungsgeräte 
10.8. Fernwaffen 
10.9. Eliteheere 
10.10. Die Heerestypen 
 10.10.1. Provinzheere 
 10.10.2. Reichsheere 
 10.10.3. Erkundungsheere 
 10.10.4. Umwandlung 
10.11. Rüstbegrenzung 



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